Agroscope bestätigte, dass sich die Zikade Jikradia olitoria im Kanton Tessin etabliert hat [1]. Gleichzeitig bleiben die Goldgelbe Vergilbung und der Japankäfer zentrale Herausforderungen für Schweizer Rebbetriebe. Wer die Meldepflichten, Allgemeinverfügungen und Behandlungsauflagen kennt, ist besser vorbereitet – und vermeidet empfindliche Konsequenzen.
Jikradia olitoria: Was die neue Zikade für die Überwachung bedeutet
Agroscope bestätigte, dass sich die Zikade Jikradia olitoria im Kanton Tessin etabliert hat. Die Studie wurde von Agroscope und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL am Kompetenzzentrum Neobiota durchgeführt und in der Fachzeitschrift Journal of Applied Entomology veröffentlicht [1].
Jikradia olitoria stammt ursprünglich aus Nord- und Mittelamerika, wo sie als Überträger von Phytoplasmen gilt, die bestimmte Rebkrankheiten aus der Gruppe der «Grapevine Yellows» – konkret die nordamerikanischen Rebvergilbungen (NAGY) – verursachen [1]. Fangkampagnen in den Jahren 2023 und 2024 an sieben Standorten im Tessin belegen die Präsenz der Art sowohl in Weinbergen als auch in den angrenzenden Waldrändern [1]. Auffällig: Der Standort Giornico im nördlichen Tessin machte 2023 volle 83,8 % und 2024 noch 78,5 % aller Fänge aus [1]. Wegen der Nähe zur Autobahn und zu einem Schwerverkehrskontrollzentrum gehen die Forschenden davon aus, dass der Frachtverkehr als Einschleppungspfad gedient hat.
Ein Schlupfexperiment in Cadenazzo mit Rebholz vom Standort Giornico zeigte zudem, dass die Rebe – insbesondere das Stammholz – als Eiablagepflanze dienen kann und den vollständigen Lebenszyklus der Zikade ermöglicht [1].
Entwarnung – vorerst: Bisher wurden in den gefangenen Tieren keine mit der Goldgelben Vergilbung assoziierten Phytoplasmen nachgewiesen [1]. Die Forschenden betonen jedoch die Notwendigkeit einer strikten, fortlaufenden Überwachung, um eine Ausbreitung des neuen Vektors frühzeitig erkennen zu können.
Für Betriebe bedeutet das: Wer im Tessin, aber auch in angrenzenden Regionen Rebmaterial zukauft oder Pflanzgut verbringt, muss die laufenden Monitoring-Anforderungen der Pflanzengesundheitsbehörden genau beachten. Jede Ähnlichkeit mit dem Auftreten von Scaphoideus titanus – ebenfalls ein nordamerikanischer Einwanderer und heute Hauptvektor der Goldgelben Vergilbung in Europa – mahnt zur Vorsicht.
Goldgelbe Vergilbung: Meldepflicht und Allgemeinverfügungen
Die Goldgelbe Vergilbung (Flavescence dorée) ist eine schwere, unheilbare Rebkrankheit. Befallene Reben sterben ab. Sie wird durch Phytoplasmen (zellwandlose Bakterien) verursacht. Die Krankheit ist in der Schweiz und in Europa mit einem Quarantäneorganismus assoziiert [1].
Jede symptomatische Rebe muss den zuständigen Pflanzenschutzbehörden gemeldet werden. Dies gilt in allen Kantonen gleichermassen, wo die Krankheit präsent ist. Die Goldgelbe Vergilbung erschien 2004 im Tessin, 2015 im Kanton Waadt, 2020 im Wallis und 2021 im Kanton Genf [1].
Die kantonalen Allgemeinverfügungen schreiben pro Gemeinde fest, welche Massnahmen verbindlich sind – von der Rodung befallener Stöcke bis zu Pflichtbehandlungen. Betriebe in Zürich, Schaffhausen, Graubünden und Aargau, die Rebmaterial aus betroffenen Regionen beziehen, müssen die Herkunft lückenlos dokumentieren.
Der Hauptvektor Scaphoideus titanus unterliegt in Befallsgebieten obligatorischen Bekämpfungsmassnahmen [1]. Konkret bedeutet das Pflichtbehandlungen gegen diesen Überträger – Timing, Mittelwahl und Anzahl der Applikationen werden durch die Allgemeinverfügung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Verstösse können zur Deklaration der betroffenen Flächen und in der Folge zum Ausschluss von AOC-Klassierungen führen.
Japankäfer: Notfallplan und Notfallzulassung Acetamiprid
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat einen Notfallplan Japankäfer veröffentlicht. Der Plan unterscheidet zwischen Befallsherden und Pufferzonen und legt für beide Zonen differenzierte Pflichten fest.
Kernpunkte für Rebbetriebe:
- Befallsherd: Innerhalb eines festgestellten Befallsherds gelten strenge Bewegungsbeschränkungen für Pflanzenmaterial, Erde und Maschinen. Der Export von Rebpflanzgut und von mit Erde behaftetem Material aus der Befallszone ist verboten oder nur mit besonderer Genehmigung möglich.
- Pufferzone: In der definierten Pufferzone gelten erweiterte Überwachungspflichten und eingeschränkte Verbringungsregeln. Betriebe müssen den Verbleib von Rebschnitt, Erde und Pflanzgut dokumentieren.
- Notfallzulassung Acetamiprid: Für die Bekämpfung des Japankäfers wurde eine Notfallzulassung für den Wirkstoff Acetamiprid erteilt. Die Anwendung ist an strikte Auflagen geknüpft, insbesondere hinsichtlich Einsatzzeitpunkt (Flugzeit der Käfer), Mindestabstand zu Gewässern und Dokumentationspflicht im Betriebsheft.
Betriebe in betroffenen oder an Befallsherde angrenzenden Zonen – relevant sind derzeit vor allem Gebiete im Kanton Zürich und Schaffhausen – sollten mit dem kantonalen Pflanzenschutzdienst abklären, ob ihre Parzellen in einer ausgewiesenen Zone liegen.
Pflichten beim Rebpflanzgut und Verbringen von Material
Sowohl die Ausbreitung von Jikradia olitoria als auch die Situation bei der Goldgelben Vergilbung und dem Japankäfer zeigen: Die Kontrolle des Rebpflanzgut-Verkehrs ist ein zentrales Instrument der Pflanzengesundheit.
Für Rebbetriebe gelten folgende Grundsätze:
- Zertifiziertes Pflanzgut: Rebpflanzgut darf nur aus anerkannten Vermehrungsbetrieben bezogen werden, die den Anforderungen der Pflanzengesundheitsgesetzgebung entsprechen.
- Begleitdokumentation: Jede Verbringung von Rebpflanzgut, Edelreisern und Unterlagsruten über Kantons- oder Landesgrenzen erfordert die vorgeschriebenen Pflanzengesundheitszeugnisse oder internen Pflanzenpässe.
- Rebschnitt und Ernterückstände: In Befallsgebieten der Goldgelben Vergilbung sowie in Japankäfer-Zonen sind Rebschnitt und Ernterückstände besonders zu behandeln. Verbrennen oder zugelassene Entsorgungswege sind zu dokumentieren.
- Kellerbuch / Betriebsheft: Alle Pflanzenschutzmassnahmen – Mittelname, Aufwandmenge, Zeitpunkt, behandelte Fläche und Wartefrist – müssen lückenlos im Betriebsheft (Kellerbuch) eingetragen werden. Dies ist bei Kontrollen durch die Weinlesekontrolle und den kantonalen Pflanzenschutzdienst Pflicht.
In Kantonen wie Graubünden und Aargau, wo die Rebflächen oft in Hanglage und geographisch verstreut liegen, empfiehlt sich eine vorausschauende digitale Dokumentation aller Massnahmen pro Parzelle.
Was jetzt zu tun ist – eine Checkliste für Rebbetriebe
Angesichts der aktuellen Pflanzenschutzlage empfehlen sich folgende Schritte:
- Standortprüfung: Liegt die Betriebsfläche in einer Gemeinde mit Allgemeinverfügung oder in einer Japankäfer-Befalls- bzw. Pufferzone? Anfrage beim kantonalen Pflanzenschutzdienst.
- Symptomkontrolle und Meldung: Jede Rebe mit Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung (Vergilbung, Blattrollen, Absterben von Trieben) unverzüglich bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde melden.
- Behandlungsnachweise sichern: Alle Pflichtbehandlungen gegen Scaphoideus titanus und – falls zutreffend – gegen den Japankäfer (Acetamiprid-Notfallzulassung) mit Datum, Mittel, Dosis und Fläche im Betriebsheft festhalten.
- Pflanzgut-Herkunft dokumentieren: Bei Neuanpflanzungen oder Ersatzpflanzungen Herkunftsnachweise für das Rebpflanzgut aufbewahren.
- Monitoring im Betrieb intensivieren: Angesichts der Etablierung von Jikradia olitoria im Tessin ist eine regelmässige Beobachtung der Zikadenaktivität auch in Nachbarkantonen sinnvoll – in Absprache mit Agroscope und dem kantonalen Dienst.
Eine sorgfältige digitale Dokumentation pro Parzelle – Phytosanitärapplikationen, Feldarbeiten, Beobachtungen – erleichtert sowohl die interne Kontrolle als auch die Rückverfolgbarkeit gegenüber Behörden. Cepaos unterstützt Rebbetriebe dabei mit einem integrierten Modul für Rebberg-Management, das Pflanzenschutzmassnahmen, Feldarbeitsaufträge und Erntedaten pro Block und Parzelle erfasst und für die Kellerbuch-Dokumentation bereitstellt.
Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie mehr.
Quellen
- New Leafhopper Potentially Problematic for Grapevine Detected in Switzerland — agroscope.admin.ch, veröffentlicht am 25 days ago. https://www.agroscope.admin.ch/en/new-leafhopper-potentially-problematic-for-grapevine-detected-in-switzerland