revDSG und EU-DSGVO-Äquivalenz
Cepaos wurde von Grund auf so konzipiert, dass die Grundsätze des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG, in Kraft seit 1.9.2023), Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Datensparsamkeit, sowie die Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11) in der Architektur verankert sind. Das revDSG ist weitgehend EU-DSGVO-äquivalent, kennt aber die Schweizer Eigenheit des Bearbeiters statt des Verarbeiters.
- Bearbeitungsverzeichnis nach Art. 12 revDSG im Selbstbedienungsmodus
- Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB Bern (Art. 24 revDSG)
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung über die Anwenderverwaltung
- Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission anerkannt durch den EDÖB