Im August 2026 wurde die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Flavescence dorée) in Niederösterreich nachgewiesen [1]. Was in der Steiermark und im Burgenland bereits zur traurigen Realität gehört, ist nun auch für Betriebe in der Wachau, im Kamptal und anderswo in NÖ keine ferne Bedrohung mehr.
Was ist die Goldgelbe Vergilbung – und warum ist sie so gefährlich?
Die Goldgelbe Vergilbung zählt zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas. Sie wird durch Phytoplasmen (zellwandlose Bakterien) verursacht und ist in der Europäischen Union als Quarantänekrankheit eingestuft – sie ist damit meldepflichtig [1]. Befallene Rebstöcke sterben ab und stellen eine gefährliche Infektionsquelle für noch gesunde Reben dar, wodurch sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Anlagen gefährden kann. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich [1].
Die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) ist der Hauptüberträger. Die erwachsene Amerikanische Rebzikade ist 5–6 mm lang, beige gefärbt und mit einer abwechslungsreichen Musterung an Kopf und Rücken [1]. In Österreich beginnen die Larven ab Ende Mai zu schlüpfen; im Juli treten die erwachsenen, flugfähigen Zikaden auf [1]. Die Amerikanische Rebzikade lebt ausschließlich auf der Rebe und kann pro Jahr mehrere 100 Meter weite Entfernungen zurücklegen – was die rasche Ausbreitung in bisher befallsfreie Regionen erklärt [1]. Auch in den direkt an Niederösterreich angrenzenden Staaten Tschechien und Slowakei tritt die Goldgelbe Vergilbung bereits teils verbreitet auf [1].
Die NÖ-Verordnung: Seit Jänner 2026 vorbereitet, seit Juni 2026 in Kraft
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer haben ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade sowie zur Verhinderung des Auftretens und der Ausbreitung der Goldgelben Vergilbung erarbeitet [1]. Die „Verordnung zur Verhinderung der Vermehrung und Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade und zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe" ist am 3. Juni 2026 in Kraft getreten [1].
In den laut Verordnung definierten Hauptverbreitungsgebieten der Amerikanischen Rebzikade sind verpflichtende Maßnahmen umzusetzen: Insektizidbehandlungen gegen die Rebzikade sowie die Rodung symptomtragender Reben. Konkret bedeutet das für Betriebe in den ausgewiesenen Gebieten: mindestens zwei Pflichtbehandlungen gegen die Amerikanische Rebzikade zwischen Mai und Juli. In der Steiermark und im Burgenland hat sich die Goldgelbe Vergilbung bereits so massiv ausgebreitet, dass dort ganze Weingärten gerodet werden mussten – ein Szenario, das NÖ mit konsequentem Handeln noch abwenden kann [1].
Ihre Pflichten im Detail: Melden, Roden, Behandeln
Verdacht sofort melden
Der Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung ist meldepflichtig. Das gilt in ganz Niederösterreich – unabhängig davon, ob sich der Rebstock in einem gewerblichen Weingarten oder einem Privatgarten befindet. Verdächtige Rebstöcke müssen umgehend gemeldet werden. Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau, Tel.: 05 0259 22200 [2].
Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, betont: „Jeder entfernte befallene Rebstock und jede umgesetzte Maßnahme hilft, die weitere Ausbreitung einzudämmen und unseren Weinbau zu schützen." [2]
Symptomtragende Reben roden
Symptomtragende Reben müssen auf der betroffenen Fläche gerodet werden. Das ist keine Empfehlung, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Befallene Rebstöcke sterben ohnehin ab – je länger sie im Weingarten verbleiben, desto größer das Infektionsrisiko für Nachbarreben. Denken Sie dabei auch an private Rebstöcke in Hausgärten und an angrenzende Betriebe: Jeder einzelne infizierte Rebstock kann zur weiteren Verbreitung der Krankheit beitragen.
Pflichtbehandlungen gegen die Amerikanische Rebzikade
In den ausgewiesenen Hauptverbreitungsgebieten sind Insektizidbehandlungen zwischen Mai und Juli verpflichtend. Pflanzenschutz- und Arbeitskosten sollten Sie in Ihre Kalkulation aufnehmen.
Dokumentation: Lückenlos für Kontrollen vorbereitet sein
Sowohl Rodungen als auch Pflanzenschutzmaßnahmen müssen für Kontrollen lückenlos dokumentiert werden. Das betrifft:
- Datum, Mittel und Fläche jeder Insektizidbehandlung
- Ort und Zeitpunkt jeder Rodung symptomtragender Rebstöcke
- Meldungen an die Landwirtschaftskammer NÖ mit Datum und Ansprechperson
Wer Erzeugnisse in Verkehr bringt, ist nach dem Weingesetz 2009 verpflichtet, Ein- und Ausgangsbücher (Kellerbuch) zu führen; die Aufzeichnungen sind derart zu führen, dass sie eine ordnungsgemäße Kontrolle ermöglichen [3]. Eine vollständige Dokumentation schützt Sie auch bei behördlichen Kontrollen im Pflanzenschutzbereich. Im Rebflächenverzeichnis (Teil des Betriebskatasters in der Weindatenbank) sind Grundstücksnummern, Rebsorten und Auspflanzjahre einzutragen – diese Daten sind die Grundlage für eine geordnete Nachverfolgung von Rodungen [4].
August) sind über die Weindatenbank des Landwirtschaftsministeriums abzugeben – auch wenn Rebflächen durch Rodung weggefallen sind. Gerodte Flächen sind entsprechend im Betriebskataster zu aktualisieren.
Was jetzt konkret zu planen ist – vor der Saison 2027
- Symptomkontrollen sofort und regelmäßig im gesamten Betrieb durchführen – typisches Krankheitsbild bei Weißweinsorten: vergilbte und nach unten eingerollte Blätter [2].
- Rodungskosten budgetieren: Falls symptomtragende Stöcke auftreten, muss sofort gehandelt werden – Rücklagen für kurzfristige Rodungsarbeiten sind ratsam.
- Nachbarn und Privatgärten ansprechen: Die Pflicht gilt auch für einzelne Rebstöcke im Privatgarten. Ein offenes Gespräch mit Nachbarbetrieben und Gemeinden kann die Ausbreitung verlangsamen.
- Dokumentationssystem aufsetzen: Alle Maßnahmen – Spritzungen, Bonituren, Rodungen, Meldungen – mit Datum, Ort und Durchführendem festhalten.
Cepaos unterstützt Sie dabei, phytosanitäre Maßnahmen im Weingarten – von Pflanzenschutzapplikationen über Arbeitsaufträge bis hin zu Ernte- und Boniturdaten – strukturiert zu erfassen und für behördliche Kontrollen abrufbereit zu halten. So behalten Sie auch in einer herausfordernden Saison den Überblick.
Möchten Sie mehr erfahren, wie Cepaos Ihren Betrieb bei der lückenlosen Dokumentation unterstützen kann? Sprechen Sie uns an.
Quellen
- Amerikanische Rebzikade und Goldgelbe Vergilbung der Rebe | Landwirtschaftskammer Niederösterreich — noe.lko.at, veröffentlicht am 40 days ago. https://noe.lko.at/amerikanische-rebzikade-und-goldgelbe-vergilbung-der-rebe+2400+4415549
- Goldgelbe Vergilbung erstmals in NÖ nachgewiesen — Der Winzer, veröffentlicht am 13. August 2026. https://www.der-winzer.at/news/2026/09/goldgelbe-vergilbung-erstmals-in-noe-nachgewiesen.html
- Ein- und Ausgangsbücher (Kellerbuch) — § 31 Abs. 1 und 4 Weingesetz 2009 — Bundeskellereiinspektion, geprüft am 2. Oktober 2026. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006524&Paragraf=31
- Rebflächenverzeichnis (Weinbaukataster) und Betriebskataster — § 24 Abs. 1 bis 3 Weingesetz 2009 — Länder (Rebflächenverzeichnis nach Landesrecht); BMLUK (Weindatenbank / Betriebskataster), geprüft am 2. Oktober 2026. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006524&Paragraf=24