Umsatzsteuer — Normalsteuersatz
20 %
Die Umsatzsteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage. Der Normalsteuersatz gilt unter anderem für Schaumwein, für Wein aus zugekauften Trauben, Maische, Most oder Sturm, für den Ausschank im Buschenschank und für jeden Weiterverkauf durch den Handel.
Fassung «§ 10 gültig ab 01.07.2026» (BGBl. I Nr. 37/2026). In Jungholz und Mittelberg beträgt der Steuersatz 19 % (§ 10 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 1 UStG 1994
- Behörde
- Finanzamt Österreich / Bundesministerium für Finanzen
- Geprüft
- 2. Oktober 2026