Warum das wichtig ist
Qualitätsweine und Prädikatsweine in Österreich tragen die rot-weiß-rote Kapselbanderole bzw. das Bundesweinsiegel. Das Siegel wird nur ausgestellt, wenn der Wein die staatliche Prüfnummer (AP-Nr.) erhalten hat und die sensorische Prüfung bestanden ist. Cepaos verwaltet den Antrag und den Verbrauch der Banderolen.
Voraussetzungen
- Antrag auf staatliche Prüfnummer eingebracht.
- Sensorische Prüfung der AGES bestanden.
- Abfüllmenge pro Charge bekannt.
1. AP-Nummer anfordern
In Compliance > AP-Nummer den Wein auswählen und Antragsformular A-PR1 generieren. Nach Erhalt der Nummer wird sie im Weindossier hinterlegt.
2. Banderolen-Kontingent anlegen
In Compliance > Banderolen geben Sie das vom AGES freigegebene Kontingent pro Charge ein. Cepaos verwaltet den Lagerbestand der Banderolen.
3. Verbrauch erfassen
Bei jeder Abfüllung wird die Anzahl verbrauchter Banderolen automatisch vom Kontingent abgezogen. Cepaos warnt rechtzeitig vor dem Aufbrauchen.
4. Restbestände
Nicht verwendete Banderolen werden am Ende des Bewirtschaftungsjahres an die AGES rückgemeldet. Cepaos erstellt das Rückmeldungsformular.
FAQ
Was passiert, wenn die sensorische Prüfung nicht bestanden wurde?
Der Wein kann als Landwein vermarktet werden. Cepaos passt die Klassifizierung an.
Muss ich für Bag-in-Box auch eine Banderole verwenden?
Ja. Das Bundesweinsiegel ist verpflichtend für alle Verpackungsformen.