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Wie Sie die Weingesetz-Anforderungen in Cepaos erfuellen

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung zur Einhaltung des oesterreichischen Weingesetzes mit Cepaos.

2 min lectura

Was regelt das Weingesetz

Das oesterreichische Weingesetz 2009 (WeinG 2009) regelt Anbau, Erzeugung, Bezeichnung und Vermarktung von Wein in Oesterreich. Die Bundeskellereiinspektion ist fuer die Kontrolle zustaendig. Jeder Betrieb muss ein Kellerbuch fuehren, Bestandsmeldungen abgeben und die Herkunftsregeln einhalten. Cepaos automatisiert diese Pflichten.

Voraussetzungen

  1. Weinbauflaechen mit Grosslage, Ried und Rebsorte in Weinberg > Parzellen angelegt.
  2. Betriebsnummer und Weinbaugebiet in Einstellungen hinterlegt.
  3. Kellerbuch mit allen Bewegungen gefuehrt.

Schritt fuer Schritt

1. Compliance-Dashboard oeffnen

In der Seitenleiste unter Compliance klicken Sie auf Weingesetz AT. Das Dashboard zeigt den Status Ihrer gesetzlichen Pflichten.

2. Bestandsmeldung erstellen

Die jaehrliche Bestandsmeldung ist bis zum 31. August an die Bezirkshauptmannschaft zu uebermitteln.

PflichtangabeCepaos-Quelle
Bestand Rotwein (hL)Kellerbuch
Bestand Weisswein (hL)Kellerbuch
Schaumwein (hL)Kellerbuch
Traubenmost (hL)Kellerbuch

Klicken Sie auf Bestandsmeldung generieren. Cepaos befuellt die Meldung aus dem Kellerbuch.

3. Erntemeldung pruefen

Nach der Lese erfasst Cepaos die Erntedaten. Pruefen Sie Erntemengen je Rebsorte und Ried. Das System warnt bei Ueberschreitung der Hoechstertraege (z.B. 9.000 kg/ha fuer Qualitaetswein).

4. Herkunftsregeln pruefen

Fuer Weine mit Herkunftsbezeichnung prueft Cepaos:

  • 100% aus dem angegebenen Weinbaugebiet.
  • Zugelassene Rebsorten fuer das Gebiet.
  • Mindestmostgewicht erreicht.

5. Exportieren

Klicken Sie auf Exportieren > PDF fuer die Einreichung bei der Bezirkshauptmannschaft.

Kontrollen durch die Bundeskellereiinspektion

Cepaos fuehrt Ihr Kellerbuch so, dass es jederzeit den Anforderungen der Bundeskellereiinspektion entspricht. Alle Eintraege sind mit Zeitstempel und Benutzer versehen.

Haeufig gestellte Fragen

Kann ich oesterreichisches und EU-Weinrecht gleichzeitig abdecken?

Ja. Das oesterreichische Weingesetz setzt EU-Verordnung 2019/33 und 2019/34 um. Cepaos deckt beide Ebenen ab.

Wie gehe ich mit Zukaufstrauben um?

Erfassen Sie Zukaufstrauben als Drittanlieferung. Cepaos pflegt die Rueckverfolgbarkeit zum Lieferanten.

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