Ob Hofladen, Gastronomie-Lieferung oder Weinabo: Die QR-Rechnung ist seit dem Ende der ESR/ES-Belege (30. September 2022) der Weg, wie Schweizer Weingüter fakturieren. Der Standard entwickelt sich aber weiter — eine Änderung ist bereits in Kraft, die nächste hat ein festes Datum. Beide sind schnell geprüft, wenn man weiss, worauf zu achten ist.
Seit 21.11.2025 (v2.3): nur noch strukturierte Adressen
Die Implementation Guidelines v2.3 von SIX haben die „kombinierten" und „unstrukturierten" Adressformate abgeschafft. Eine gültige QR-Rechnung führt Debitor- und Kreditor-Adresse in getrennten Feldern: Strasse (StrtNm), Hausnummer (BldgNb), PLZ (PstCd), Ort (TwnNm), Land (Ctry).
Für die Praxis heisst das: Wenn Ihre Kundendatei Adressen als eine Zeile führt („Bahnhofstrasse 12, 8200 Schaffhausen"), müssen sie vor der Rechnungsstellung zerlegt werden. Rechnungen mit unstrukturierter Adresse können von der Bankensoftware des Empfängers zurückgewiesen werden.
Ab 14.11.2026 (v2.4): EUR-Rechnungen ändern sich
Die v2.4 ist ab 14. November 2026 gültig und wird mit dem SIC-Release vom 13. November 2026 eingeführt. Laut SIX (Implementation Guidelines v2.4) gilt die Version 2.3 noch bis November 2027; Sie haben also eine Übergangszeit, sollten sie aber nicht bis zum Schluss ausreizen.
- EUR-Rechnungen: nach v2.4 sind nur noch IBAN + SCOR-Referenz oder IBAN + unstrukturierte Mitteilung möglich (Hintergrund: Einstellung von euroSIC).
- CHF-Rechnungen ändern sich technisch nicht.
- Die rätoromanischen Überschriften gelten bereits seit dem 1. Januar 2026, ohne technische Anpassungen.
Betroffen sind Weingüter, die in Euro fakturieren — typischerweise Kunden im EUR-Raum oder Importeure. Wer nur in CHF fakturiert, kann die v2.4 zur Kenntnis nehmen; wer exportiert, sollte den Rechnungsgenerator rechtzeitig vor Ablauf der v2.3 (November 2027) umstellen.
Die Checkliste für die Kellerei-Fakturierung
- [ ] Kundenadressen in Feldern geführt (Strasse / Nr. / PLZ / Ort / Land) — keine Einzeilen-Adressen mehr.
- [ ] QR-IBAN für QRR-Referenzen, klassische IBAN für SCOR.
- [ ] EUR-Rechnungen: v2.4-Umstellung eingeplant (gültig ab 14.11.2026, v2.3 noch bis November 2027).
- [ ] MWST korrekt ausgewiesen: Wein zum Normalsatz 8,1 %, Traubensaft zum reduzierten Satz — bei gemischten Hofladen-Verkäufen sauber getrennt.
- [ ] UID im Format CHE-XXX.XXX.XXX auf der Rechnung.
Was Cepaos übernimmt
Cepaos erzeugt für Schweizer Weingüter QR-Rechnungen als PDF nach dem Swiss Payment Standard — strukturierte Adressen, QR-IBAN mit QR-Referenz oder IBAN mit Creditor Reference, direkt beim Ausstellen der Rechnung in Cepaos. Die v2.4-Regel für EUR setzt Cepaos bereits durch: Eine EUR-Rechnung wird nur mit normaler IBAN und SCOR-Referenz ausgestellt. Der eigentliche Gewinn liegt aber in der Verbindung: Die Flasche, die das Kellerbuch verlässt, ist dieselbe, die fakturiert wird — kein Abgleich zwischen Fakturierungs-Tool und Lager mehr.
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Quellen
- SIX Group — Swiss Payment Standards, QR-bill Implementation Guidelines v2.3 (strukturierte Adressen ab 21.11.2025) und v2.4 (gültig ab 14.11.2026; v2.3 gilt noch bis November 2027; EUR-Regeln; rätoromanische Überschriften seit 1.1.2026) — six-group.com (verifiziert 2026-10-15).
- Ablösung ESR/ES per 30.09.2022 — SIX Group.
- ESTV — MWST-Sätze seit 01.01.2024 (Normalsatz 8,1 %), estv.admin.ch.