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Compliance

DATEV Marktplatz — Integration für Steuerberater

Anbindung Ihres Weinguts an den DATEV Marktplatz für die nahtlose Übergabe von Belegen, Buchungssätzen und Bestandsmeldungen an Ihren Steuerberater.

4 min lectura

Pourquoi (Why important)

Der DATEV Marktplatz ist die zentrale Schnittstelle, über die rund 70 Prozent aller deutschen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Mandantendaten beziehen. Für Weingüter bedeutet das : Sie können Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Lagerbestände und Bestandsmeldungen automatisch an die Kanzlei übermitteln, ohne PDF-Anhänge, ohne CSV-Exporte und ohne Doppelerfassung. Eine korrekte Anbindung spart pro Jahr durchschnittlich 40 bis 80 Stunden Buchhaltungsaufwand und verringert die Korrekturschleifen drastisch — insbesondere bei den umsatzsteuerlichen Sonderfällen des Weinbaus (Durchschnittssatzbesteuerung § 24 UStG, Umstellung auf Regelbesteuerung, innergemeinschaftliche Lieferungen).

Prérequis (Prerequisites)

  • DATEV-Beraternummer Ihres Steuerberaters
  • Mandantennummer Ihres Weinguts in der Kanzlei
  • DATEV SmartLogin oder DATEV Authenticator für die Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • GoBD-konforme Belegerfassung (Eingangsrechnungen als PDF/A, Kassenbelege mit TSE-Signatur)
  • Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 abgestimmt (für Weingüter meist SKR 03 mit Sonderkonten Weinbau)

Étapes (Step-by-step)

  1. Marktplatz-Anbindung freischalten lassen — Ihr Steuerberater aktiviert in der Kanzlei-Software (DATEV Eigenorganisation Comfort) den Bereich „Marktplatz" und gibt Ihre Mandantennummer für die externe Anbindung frei. Sie erhalten eine Einladung per E-Mail.
  2. Zertifikat einbinden — Nach Annahme der Einladung laden Sie das DATEV-Zertifikat herunter und hinterlegen es in Ihrer Cepaos-Konfiguration unter Einstellungen → Buchhaltung → DATEV. Das Zertifikat ist mandantenspezifisch.
  3. Mapping der Konten — Ordnen Sie Ihre Cepaos-Erlöskonten (Verkauf Inland 7 %, Verkauf Inland 19 %, EU B2B 0 %, Drittland 0 %) den entsprechenden SKR-Konten zu. Die Sätze 7 % (Wein aus eigener Produktion mit Pauschalierung) und 19 % (Zukaufweine, Sekt, Spirituosen) müssen getrennt geführt werden.
  4. Belege übertragen — Stellen Sie den Übergabe-Modus auf täglich (Standard) oder wöchentlich. Eingangsrechnungen werden direkt aus der Cepaos-Belegerfassung an DATEV Unternehmen online übergeben, wo Ihr Steuerberater sie kontiert.
  5. Bestandsmeldungen synchronisieren — Am Monatsende werden Ihre Lagerbestände (Liter, Hektoliter, Flaschenanzahl pro Weinart) im SKR-konformen Buchungssatzformat an die Kanzlei übermittelt. Die DATEV Lagerbuchhaltung integriert sie automatisch.

FAQ

Q: Was passiert, wenn der Steuerberater einen Beleg ablehnt?

A: Sie erhalten eine Rückmeldung in Cepaos mit Begründung. Der Beleg bleibt im Status „in Klärung" und wird erst nach Korrektur erneut übertragen. Bei wiederholten Ablehnungen empfehlen wir eine kurze Abstimmung mit der Kanzlei über die Kontierungsregeln.

Q: Kann ich gleichzeitig den DATEV Marktplatz und eine andere Buchhaltungssoftware nutzen?

A: Ja, aber nicht für dieselben Belege. Sie können beispielsweise die Einkaufsfakturen über DATEV laufen lassen und die Kassenbelege über eine separate POS-Anbindung. Eine doppelte Übertragung führt zu Buchungsdubletten.

Q: Sind die Daten DSGVO-konform übertragen?

A: Ja. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt (TLS 1.3) und mit dem DATEV-Zertifikat signiert. DATEV ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Verfügung.

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