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Compliance

ZUGFeRD/Factur-X — Elektronische Rechnungen seit 2025

Hybridformat ZUGFeRD 2.x bzw. Factur-X für die seit 1. Januar 2025 geltende Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr in Deutschland.

4 min lectura

Pourquoi (Why important)

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Umsätze in Deutschland elektronisch fakturiert werden — das Wachstumschancengesetz hat die EU-Richtlinie 2014/55 in deutsches Recht überführt. Eine elektronische Rechnung ist nur dann gültig, wenn sie in einem strukturierten XML-Format vorliegt (XRechnung, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit eingebettetem PDF/A-3 oder reines Factur-X). Eine herkömmliche PDF-Rechnung gilt seit 2027 (Ende der Übergangsfrist) als „sonstige Rechnung" und berechtigt den Empfänger nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Für Weingüter heißt das : jede Rechnung an Großhändler, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel in Deutschland muss strukturiert ausgestellt werden.

Prérequis (Prerequisites)

  • Buchhaltungs- oder ERP-System mit ZUGFeRD/Factur-X 2.x Generator
  • Stammdaten der Rechnungsempfänger mit Leitweg-ID (Behörden) oder Umsatzsteuer-ID (B2B)
  • GoBD-konforme Archivierung mit Hash-Wert-Sicherung
  • Steuerschlüssel-Mapping (USt 7 %, 19 %, steuerfrei innergemeinschaftlich, Drittland)
  • E-Mail-Postfach mit SPF/DKIM/DMARC für den Versand der Rechnungen

Étapes (Step-by-step)

  1. Profil auswählen — Für die meisten Weingut-Rechnungen reicht ZUGFeRD 2.3 Profil BASIC oder EN16931. Bei sehr komplexen Lieferketten (mit mehreren Zwischenlagerorten und Konsignationslager) ist das Profil EXTENDED erforderlich.
  2. XML-Generierung — Bei jeder Rechnungserstellung werden die strukturierten Daten (Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer-USt-ID, Käufer-USt-ID, Positionen, Steuerschlüssel, Gesamtbetrag) als XML codiert. Cepaos generiert eine konforme Datei nach EN 16931 und der deutschen Erweiterung CIUS.
  3. PDF/A-3 mit eingebettetem XML — Das XML wird in ein PDF/A-3 eingebettet (Hybridformat). Der Empfänger sieht die Rechnung wie gewohnt visuell, sein ERP-System extrahiert die XML-Daten automatisch.
  4. Versand und Empfang — Die Hybrid-Datei kann per E-Mail (mit S/MIME-Signatur empfohlen) oder über eine zentrale Plattform (Mercurius, B2B-Portal) versendet werden. Eine Pflichtplattform wie in Frankreich gibt es in Deutschland nicht.
  5. Archivierung 10 Jahre — Speichern Sie die XML- und PDF/A-3-Dateien gemäß GoBD revisionssicher : Originaldatei + Hash-Wert + Zeitstempel. Bei einer Betriebsprüfung muss der Auditor die Datei innerhalb von Stunden auslesen können.

FAQ

Q: Kann ich noch herkömmliche PDF-Rechnungen versenden?

A: An Privatkunden (B2C, Hofverkauf, Weinprobe, Internet-Bestellungen ohne USt-ID) ja, dauerhaft. An B2B-Empfänger nur bis Ende 2026 für Kleinunternehmer, danach ist die strukturierte E-Rechnung Pflicht. Empfangen müssen Sie elektronische Rechnungen aber schon seit 1. Januar 2025.

Q: Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

A: XRechnung ist das reine XML-Format ohne PDF, das vor allem für Behörden vorgeschrieben ist. ZUGFeRD ist das Hybridformat mit XML + visuellem PDF und wird im B2B-Bereich bevorzugt. Beide erfüllen die EN-16931-Norm. Factur-X ist das französische Pendant zu ZUGFeRD und vollständig interoperabel.

Q: Was passiert, wenn die XML-Datei einen Fehler enthält?

A: Das ERP des Empfängers lehnt die Rechnung beim Import ab. Sie müssen eine Korrekturrechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung ausstellen. Eine Stornierung allein ohne XML-Korrektur reicht für den Vorsteuerabzug nicht aus.

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