DSGVO-Konformität nach Art. 5–34
Cepaos wurde von Grund auf so konzipiert, dass die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung, Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, in der Architektur verankert sind.
- Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO im Selbstbedienungsmodus
- Datenpannenmeldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung über die Benutzerverwaltung
- Standardvertragsklauseln (SCC) für nicht-EU-Subunternehmer