Regulatorische Abdeckung · Österreich

Was Cepaos in Österreich abdeckt

Die Meldungen, die Cepaos heute in Österreich abdeckt, jeweils mit Integrationsgrad, Frist und der Rechtsgrundlage, die sie festlegt. Was nicht auf dieser Liste steht, deckt Cepaos noch nicht ab.

Begrenzter Umfang

Cepaos deckt das Aufgeführte ab; die Grenzen des Umfangs stehen auf der Länderseite.

Meldungen und Fristen

  • Bestandsmeldung

    Geführte Datei

    Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

    Frist
    Jährlich am 15. August
    Rechtsgrundlage
    Weingesetz 2009 § 29 (RIS NOR40153637)
    Im Code zitierte Rechtsgrundlage, noch ohne geprüften Link in der Bibliothek.
  • Erntemeldung

    Geführte Datei

    Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

    Frist
    Jährlich am 15. Dezember
    Rechtsgrundlage
    Weingesetz 2009 § 29 (RIS NOR40153637)
    Im Code zitierte Rechtsgrundlage, noch ohne geprüften Link in der Bibliothek.
  • Weingesetz Meldung

    Geführte Datei

    Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

    Frist
    Frist ohne geprüfte Quelle: wird nicht veröffentlicht.

Steuerliche Rechnungsstellung

Behörde: BMF (FinanzOnline + Registrierkasse)

Geführte Datei

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

Grenzen des Umfangs

  • Für eine Meldung gibt es noch keine Frist mit geprüfter Quelle: Diese Frist wird nicht veröffentlicht.
  • Die Daten dieses Landes sind noch nicht in der geprüften Bibliothek für Winzer.

So lesen Sie die Integrationsgrade

Geführte Datei
Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

Häufige Fragen

Was macht Cepaos mit „Bestandsmeldung“ in Österreich?

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein. Frist: Jährlich am 15. August. Rechtsgrundlage: Weingesetz 2009 § 29 (RIS NOR40153637).

Was macht Cepaos mit „Erntemeldung“ in Österreich?

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein. Frist: Jährlich am 15. Dezember. Rechtsgrundlage: Weingesetz 2009 § 29 (RIS NOR40153637).

Was macht Cepaos mit „Weingesetz Meldung“ in Österreich?

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

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Aus der Abdeckungsübersicht im Code von Cepaos generiert; aktualisiert sich mit jeder Version der Plattform.