Umsatzsteuer — Regelsteuersatz
19 %
Die Umsatzsteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wein (Position 2204) ist in Anlage 2 UStG nicht aufgeführt und unterliegt daher dem Regelsteuersatz.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt nur für die in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG); aus Kapitel 22 des Zolltarifs enthält Anlage 2 nur Wasser, Milchmischgetränke und Speiseessig. Für Weinbaubetriebe mit Durchschnittssatzbesteuerung siehe § 24 UStG.
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 1 UStG
- Behörde
- Finanzamt (Landesfinanzverwaltung) / Bundesministerium der Finanzen
- Geprüft
- 2. Oktober 2026