Regulatorische Abdeckung · Deutschland

Was Cepaos in Deutschland abdeckt

Die Meldungen, die Cepaos heute in Deutschland abdeckt, jeweils mit Integrationsgrad, Frist und der Rechtsgrundlage, die sie festlegt. Was nicht auf dieser Liste steht, deckt Cepaos noch nicht ab.

Begrenzter Umfang

Cepaos deckt das Aufgeführte ab; die Grenzen des Umfangs stehen auf der Länderseite.

Meldungen und Fristen

  • Bestandsmeldung

    Geführte Datei

    Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

    Frist
    Jährlich am 10. September
    Rechtsgrundlage
    WeinÜV § 22 i. V. m. Art. 23 DVO (EU) 2018/274
    Im Code zitierte Rechtsgrundlage, noch ohne geprüften Link in der Bibliothek.
  • Erntemeldung

    Geführte Datei

    Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

    Frist
    Jährlich am 15. Januar
    Rechtsgrundlage
    WeinÜV § 23 (bis zum Ablauf des 15. Januar)
    Im Code zitierte Rechtsgrundlage, noch ohne geprüften Link in der Bibliothek.

Steuerliche Rechnungsstellung

Behörde: BZSt

Geführte Datei

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

Grenzen des Umfangs

  • Die Daten dieses Landes sind noch nicht in der geprüften Bibliothek für Winzer.

So lesen Sie die Integrationsgrade

Geführte Datei
Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein.

Häufige Fragen

Was macht Cepaos mit „Bestandsmeldung“ in Deutschland?

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein. Frist: Jährlich am 10. September. Rechtsgrundlage: WeinÜV § 22 i. V. m. Art. 23 DVO (EU) 2018/274.

Was macht Cepaos mit „Erntemeldung“ in Deutschland?

Cepaos erstellt die Datei oder das Dokument mit den Daten des Weinguts; das Weingut reicht sie im amtlichen Portal ein. Frist: Jährlich am 15. Januar. Rechtsgrundlage: WeinÜV § 23 (bis zum Ablauf des 15. Januar).

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Aus der Abdeckungsübersicht im Code von Cepaos generiert; aktualisiert sich mit jeder Version der Plattform.