Cepaos für Österreich · Compliance-Übersicht

Die Plattform, die österreichisches Weinrecht von Grund auf beherrscht

Kellerbuch nach § 22 Weingesetz 2009, ÖWK Erntemeldung und Bestandsmeldung, DAC Codex für 13 Anbaugebiete, Sektsteuer Banderole, EMCS, U30 via FinanzOnline, ebInterface 6.1 und PEPPOL AT — alles nativ in einer Plattform, gehostet in Frankfurt.

Keine Kreditkarte erforderlich · DSGVO-konform · EU-Hosting Frankfurt

Vollständige Compliance — 13 Funktionen

Jede österreichische Vorschrift, die Ihr Weingut betrifft

Cepaos bildet die gesamte österreichische Weinrechts-Compliance ab — von der Rebpflanzung in Wachau oder Burgenland über die Lese, die Kellerwirtschaft bis zum Zollversand und zur Buchhaltung.

01

Kellerbuch nach § 22 Weingesetz 2009

§ 22 WeinG 2009 · WeinV BGBl. II 111/2011

Chronologische Erfassung sämtlicher önologischer Behandlungen, Verschnitte, Umfüllungen und Tankbewegungen. Cepaos führt das digitale Kellerbuch prüffähig — bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Bundeskellereiinspektion exportieren Sie den geforderten Zeitraum in wenigen Schritten.

02

ÖWK Erntemeldung

VO (EU) 2018/273 Art. 31 · § 28 WeinG 2009 · ÖWK Verordnung

Jährliche Erntemeldung an die Österreichische Weinkontrolle (ÖWK) pro Riede, Rebsorte und Qualitätsstufe. Cepaos füllt das Formular aus den Lesedaten vor, validiert die Mengen und sendet automatische Erinnerungen vor der Meldefrist.

03

DAC Codex Selector — 13 Anbaugebiete

WeinG 2009 § 16 · DAC-Verordnungen pro Anbaugebiet

Native DAC-Klassifikation für Wachau (Steinfeder, Federspiel, Smaragd), Kamptal, Kremstal, Traisental, Weinviertel, Carnuntum, Leithaberg, Wiener Gemischter Satz, Eisenberg, Mittelburgenland, Neusiedlersee, Rosalia und Vulkanland Steiermark. Pro Anbaugebiet sind Rebsorten, Alkoholmindestgehalt und Reifegrad-Schwellen kodifiziert.

04

Staatliche Prüfnummer (St.Nr.)

§ 23 WeinG 2009 · WeinV § 35–40

Antrags-Workflow für die Staatliche Prüfnummer beim Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt. Cepaos validiert die Struktur automatisch, bereitet das Antragsdossier vor und plant die sensorische Verkostung — die physische Verkostung findet weiterhin beim Bundesamt statt.

05

Bestandsmeldung Stichtag 31. Juli

VO (EU) 2018/273 Art. 32 · § 29 WeinG 2009

Lagerbestand zum 31. Juli aufgeschlüsselt nach Kategorie (Qualitätswein, Landwein, Wein ohne g.U./g.g.A., Traubenmost) und nach Riede. Wird vollautomatisch aus dem digitalen Kellerbuch erzeugt — ohne doppelte Erfassung.

06

Sektsteuer + Banderole für Schaumwein

Schaumweinsteuergesetz 1995 · § 1–7 SchwStG · BMF-Verordnung Banderole

100 Cent/Liter Schaumweinsteuer für österreichische Sekt-Produzenten. Cepaos berechnet die Steuer pro Charge, führt das Banderolen-Lager mit Eingangs- und Ausgangsbuchung und erstellt die monatliche Anmeldung an das Zollamt Österreich.

07

EMCS / e-VD — Verbrauchsteuer alkoholische Getränke

RL 2020/262/EU · AlkStG 2022 · ZollR-DG

Elektronisches Beförderungsdokument (e-VD) für Steuerlager-Bewegungen von Wein und Schaumwein innerhalb der EU im Steueraussetzungsverfahren. Cepaos integriert sich an das EMCS-Portal des Zollamts Österreich und erzeugt gültige IE815/IE818-Nachrichten.

08

U30 — Umsatzsteuervoranmeldung via FinanzOnline

§ 21 UStG 1994 · FinanzOnline-Verordnung

Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U30) elektronisch über FinanzOnline. Cepaos erzeugt den XML-Datensatz, signiert über Ihre FinanzOnline-Teilnehmer-Identifikation (BYO) und übermittelt — inklusive Belegarchiv für eine Außenprüfung.

09

e-Rechnung Bund + ebInterface 4.3 / 5.0 / 6.0 / 6.1

IKT-Konsolidierungsgesetz · BMF ebInterface-Standard · § 5 E-RechnG

B2G-Rechnungen an Bundesdienststellen über das Unternehmensserviceportal (USP) im ebInterface-Format. Cepaos unterstützt alle aktuell gültigen Versionen (4.3, 5.0, 6.0 und 6.1) sowie PEPPOL BIS Billing 3.0 für inbound und outbound.

10

PEPPOL AT — Access Point inbound + outbound

EU 2014/55/EU · PEPPOL BIS Billing 3.0

Sende- und Empfangsstelle für PEPPOL-Rechnungen über einen österreichischen Access Point. Konform zur EU-Richtlinie 2014/55/EU für grenzüberschreitende B2G- und B2B-Rechnungen im europäischen Wirtschaftsraum.

11

AMA Bio-Zertifizierung

Bio-VO (EU) 2018/848 · AMA-Marketing GmbH Richtlinien

Schnittstelle zur Agrarmarkt Austria (AMA) für biologisch zertifizierte Weingüter — Übermittlung von Bewirtschaftungsdaten, Spritzkalender, Erntemengen und Bio-Kontrollberichten, konform zur EU-Bio-Verordnung 2018/848.

12

USP — Unternehmensserviceportal OAuth2

Unternehmensserviceportal-Gesetz · § 5–7 USPG · OAuth 2.0 RFC 6749

Authentifizierung am Unternehmensserviceportal (USP) via OAuth2 — Single-Sign-On für FinanzOnline, ÖWK-Portal, AMA und e-Rechnung Bund. Cepaos hält die Token sicher, refresht automatisch und protokolliert alle Zugriffe revisionssicher.

13

AT Holding-Struktur — Konsolidierung Mutter-/Tochter

§ 9 KStG 1988 (Gruppenbesteuerung) · IFRS 10 / UGB § 244

Konsolidierte Sicht über Mutter- und Tochtergesellschaften für Weinbau-Gruppen. Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG, intra-Gruppen-Buchungen, konsolidierter Jahresabschluss und Reporting an die Geschäftsführung.

Vergleich nach Software-Kategorie

Wie sich Cepaos mit den Alternativen im österreichischen Markt vergleicht

Der Vergleich stellt Cepaos drei gängigen Software-Kategorien gegenüber: generalistische Buchhaltungssoftware, horizontaler ERP mit Wein-Modul und ein fragmentierter Stack aus Kassensystem, Tabellenkalkulation und externem Steuerberater. Für Rückfragen oder Korrekturen schreiben Sie uns an hello@cepaos.com.

FunktionCepaosGeneralistische BuchhaltungssoftwareHorizontaler ERPFragmentierter Stack
Kellerbuch § 22 Weingesetz 2009
ÖWK Erntemeldung + Bestandsmeldung 31. Juli
DAC Codex Selector (13 Anbaugebiete)
Staatliche Prüfnummer Antrags-Workflow
Sektsteuer + Banderolen-Rechner
EMCS / e-VD Steuerlager-Bewegung
U30 FinanzOnline UStVA
ebInterface 4.3/5.0/6.0/6.1 B2G
PEPPOL AT inbound + outbound
AMA Bio-Zertifizierungs-Schnittstelle
USP OAuth2 Single-Sign-On
AT Holding-Struktur (Gruppenbesteuerung § 9 KStG)
EU-Hosting Frankfurt + DSGVO + AVV Art. 28
Mehrsprachig nativ (DE-AT/DE-DE/FR/IT/ES/EN)
Weinberg, Riede, Lese und Kellerwirtschaft

Legende: ✓ vollständig nativ unterstützt · ◐ teilweise oder über Drittanbieter · ✗ nicht unterstützt

Hosting und Datenschutz

EU-Hosting Frankfurt mit AVV gemäß Art. 28 DSGVO

Alle EU-Kundendaten werden auf einem zertifizierten Provider in Frankfurt verarbeitet. Wir wenden Standardvertragsklauseln (EU) 2021/914 Modul 2 nach Schrems-II-Rechtsprechung an. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anfrage bereitgestellt. Zuständige Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde Österreich (dsb.gv.at).

Rechtliche und operative Transparenz
  • Region

    Zertifizierter EU-Provider · Frankfurt

  • DSGVO-Rechtsgrundlage

    Art. 28 DSGVO · SCC (EU) 2021/914 Modul 2

  • AVV verfügbar

    Auf Anfrage über hello@cepaos.com

  • Aufsichtsbehörde

    Datenschutzbehörde Österreich (dsb.gv.at)

  • Datenexport

    Vollständig portierbar (CSV / XML / JSON)

Operative Transparenz

Cepaos nutzt das Bring-Your-Own-Modell für FinanzOnline-Zertifikate, USP-OAuth2-Zugänge und zertifizierte Buchhaltungssoftware. Die Plattform ersetzt nicht Ihren Steuerberater. Details zu Leistungsumfang, Unternehmensstruktur und Datenverarbeitung finden Sie unter rechtliche und operative Transparenz.

Bereit, Ihr Weingut auf eine native Plattform umzustellen?

Vereinbaren Sie eine Demonstration mit unserem Team. In 30 Minuten zeigen wir Ihnen die Plattform mit echten Daten zu Kellerbuch, ÖWK-Meldung, DAC Codex, U30 FinanzOnline und ebInterface-Export — und beantworten Ihre Fragen zur Migration aus Ihrer aktuellen Lösung.

hello@cepaos.com · Antwort innerhalb 24 Stunden (Mo–Fr)

Cepaos für Österreich — Kellerbuch § 22 WeinG 2009, ÖWK, DAC Codex, DSGVO | Cepaos