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Blog·3 Min. Lesezeit·Cepaos

Schweizer Wein in die EU exportieren: Dokumente und Regeln

Export CH→EU ohne VI-1: Begleitdokument, Passar-Abwicklung, E-Label-Pflicht (Reg. EU 2021/2117) ab Jahrgang 2024 und Analysenzertifikate für Drittländer.

Der Heimmarkt ist unter Druck — die Ernte 2024 war mit 75 Mio. Litern die zweitkleinste seit 50 Jahren, und der Marktanteil des Schweizer Weins liegt bei 35,5 % (OFAG). Kein Wunder, dass mehr Weingüter über die Grenze schauen. Die gute Nachricht: Der Export in die EU ist dokumentarisch einfacher als sein Ruf. Die schlechte: Die Etikette, die in der Schweiz konform ist, ist es in der EU nicht automatisch. Der Überblick.


CH → EU: einfacher als gedacht

Das bilaterale Agrarabkommen von 1999 (Anhang 7, SR 0.916.126.81) regelt den Weinhandel mit der EU. Für die direkte Ausfuhr von Schweizer Wein gilt:

  • Nur das Begleitdokument ist erforderlich — kein VI-1-Zertifikat wie für Drittland-Weine.
  • Seit März 2024 läuft die Ausfuhrabwicklung über Passar, das Warenverkehrssystem des BAZG.

Das oft zitierte VI-1 betrifft einen Spezialfall: die Re-Ausfuhr von in die Schweiz importiertem EU-Fasswein zurück in die EU (mit Agroscope-Analyse). Für Ihren eigenen Schweizer Wein: nicht anwendbar.

Die eigentliche Hürde: die EU-Etikette

Hier liegt der Stolperstein. Der Bundesrat hat Reg. (EU) 2021/2117 — Zutatenliste und Nährwertdeklaration — für den Schweizer Binnenmarkt nicht übernommen. In der EU gilt sie aber, auch für Schweizer Wein, ab Jahrgang 2024:

MarktZutatenliste + NährwertSulfite-Hinweis
Schweiz (Inland)nicht PflichtPflicht ab 10 mg/L SO2
EU (Export)Pflicht ab Jahrgang 2024 — E-Label/QR zulässigPflicht

Praktisch heisst das: Für die EU-Linie brauchen Sie ein E-Label (QR-Code auf der Etikette, der auf die Zutaten- und Nährwertangaben verweist) oder die vollständigen Angaben auf der physischen Etikette. Beachten Sie auch die strengeren EU-SO2-Grenzwerte: Die Schweizer Praxis liegt ~10 mg/L über den EU-Limiten — ein in Zürich konformer Posten kann in München nicht konform sein.

CH → Drittländer: das Zertifikats-Paket

Ausserhalb der EU hängen die Anforderungen vom Zielland ab. Der bewährte Ablauf:

  1. Analysenzertifikat: Analysen durch Agroscope, Zertifikat vom BLW — während der Gültigkeitsperiode kostenlos; Analysen sind 1 Jahr gültig.
  2. Ursprungszeugnis und ggf. sanitäre/phytosanitäre Dokumente nach Zielland.
  3. Bei Fragen: exportations.vins@blw.admin.ch (BLW-Fachstelle Weinexport).

Export beginnt im Kellerbuch

Alle Exportdokumente greifen auf dieselben Daten zu, die auch die SWK-Deklaration und die Weinlesekontrolle speisen: Posten, Herkunft, Analysen, Volumen. Wenn diese Daten strukturiert vorliegen, ist der Export ein Dokumentensatz; wenn nicht, ist er ein Projekt. Cepaos führt für Schweizer Betriebe Posten mit Herkunft und Laborwerten durchgängig — vom Traubenempfang bis zur Verkaufsrechnung mit QR-Rechnung (und ab 14.11.2026 den v2.4-Regeln für EUR-Fakturen). Die zolltechnische Abwicklung über Passar und die Beantragung der BLW-Zertifikate bleiben bei Ihnen bzw. Ihrem Spediteur — hier verspricht Ihnen keine seriöse Software Automatik.

Die komplette Schweizer Compliance ansehen — oder geführte Demo vereinbaren.


Quellen

  • Bilaterales Agrarabkommen CH-EU 1999, Anhang 7 (SR 0.916.126.81) — nur Begleitdokument für die direkte Ausfuhr CH→EU.
  • BLW — Weinexport (Analysenzertifikate via Agroscope, 1 Jahr gültig, kostenlos während Gültigkeit; VI-1 nur für Re-Export von EU-Fasswein), blw.admin.ch/fr/exportation-de-vin (verifiziert 2026-09-09).
  • BAZG — Passar (seit März 2024), bazg.admin.ch.
  • Reg. (EU) 2021/2117 — Zutaten-/Nährwertpflicht ab Jahrgang 2024 für in der EU verkauften Wein; Nicht-Übernahme für den CH-Binnenmarkt (Bundesratsentscheid; BLW, Le Temps).
  • OFAG — Rapport annuel de la vendange 2024 (75 Mio. L; Marktanteil 35,5 %), publiziert 20.02.2025.

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